Wer Dividenden aus dem Ausland bezieht, zahlt mitunter zu viel an Kapitalertragsteuer (KESt). Rückerstattung gibt es nur mit kompliziertem Antrag.
In Österreich Ansässige zahlen 27,5 % KESt auf Dividenden. Wenn diese im Ausland ausbezahlt werden, behält auch der auszahlende Staat Quellensteuer ein. Österreich erkennt davon üblicherweise 15 % gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an. Behält der Auszahlungsstaat mehr ein, so kann man von dort den Unterschiedsbetrag zwischen den akzeptierten und den tatsächlich bezahlten Steuerbeträgen zurückfordern.
Ein Beispiel: Ein österreichischer Privatanleger erzielt Dividenden auf deutsche Aktien. In einem ersten Schritt werden 26,375 % deutsche Quellensteuer abgezogen. Österreich besteuert dann nochmal mit 12,5 %, da es nur 15 % laut DBA akzeptiert. Es entsteht somit ein Steuerverlust von 11,375 %. Bei einer Dividende von 1.000 € wären das 113,75 €, für die man einen Rückerstattungsantrag stellen kann. Je nach Land kann der Quellensteuersatz variieren.
Da der Antrag auf Rückerstattung recht aufwendig ist, ist dieser erst ab einem gewissen Rückerstattungsbetrag wirtschaftlich. Vor allem, wenn man dazu fremde Hilfe in Anspruch nimmt, denn die Kosten dafür betragen schnell einige Hundert Euro.
Liste der Quellensteuersätze
https://finanzenverstehen.at/steuern/quellensteuer/
(ohne Gewähr)