Im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wurde mit 1.7.2025 der Begriff der Immobiliengesellschaft neu geschaffen. Für diese Gesellschaften werden Share-Deals in Bezug auf die Grunderwerbsteuer (GrESt) empfindlich teurer.
Eine Immobiliengesellschaft liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Gesellschaft in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt. Trifft eines der beiden folgenden Kriterien zu, handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft:
Gemischt genutzte Grundstücke müssen für die Beurteilung aufgeteilt werden.
Für Immobiliengesellschaften beträgt die Steuer 3,5 % vom gemeinen Wert (das ist i.d.R. der Verkehrswert) – anstelle von 0,5% vom Grundstückswert, der zumeist wesentlich niedriger ist. Ausgenommen von dieser Verschärfung sind Anteilsübertragungen, wenn vor und nach der Transaktion nur nahe Angehörige an der Gesellschaft beteiligt sind.
Budgetbegleitgesetz 2025: Artikel 59 – Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (ab Seite 41 geht es los)
Unternehmensserviceportal (USP) – Grunderwerbsteuer (GrESt)
Finanzministerium: Information zum Budgetbegleitgesetz 2025 – Änderungen bei der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer in FinanzOnline für Parteienvertreter