Auch im Jahr 2026 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 500 €. Weiters muss die Auszahlung zwingend in den Monaten Juli bis Dezember 2026 erfolgen.
Wie bereits im Vorjahr ist die Mitarbeiterprämie 2026 zwar steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei; zudem fallen Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) an. So wie bereits in den Jahren 2022 bis 2024 gilt auch wieder 2026, dass die Mitarbeiterprämie streng an das Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift, wie etwa eines Kollektivvertrags, geknüpft ist.
Die Regelung der Mitarbeiterprämie 2026 bringt heuer wieder eine aufwendige Voraussetzungsprüfung und das für einen auf 500 € reduzierten Betrag, der nicht einmal sozialversicherungsfrei ist. Für Unternehmen in Gewinnsituationen ist die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung (bis zu 3.000 €) oft die einfachere Maßnahme, um Mitarbeiter zu belohnen. Wir beraten Sie gerne!
→ [Mitarbeiterprämie 2026]