
Über das Gehalt spricht man nicht? Dies dürfte bald der Vergangenheit angehören. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Betroffen sind alle Arbeitgeber.
Transparenz beginnt bei der Bewerbung: Bewerber sollen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne erfahren. Nach dem bisherigen Verdienst darf nicht mehr gefragt werden. Mitarbeiter können Auskunft über ihr Entgelt und die Durchschnittsgehälter vergleichbarer Beschäftigungsgruppen verlangen.
Gehaltsunterschiede müssen sachlich begründbar sein, etwa durch Verantwortung, Kompetenz, Leistung, Berufserfahrung oder Arbeitsbedingungen. Verhandlungsgeschick allein genügt nicht. Größere Betriebe müssen zudem Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern melden. Erfasst werden Grundgehälter, Prämien und andere variable Vergütungen.
Österreich hätte die Richtlinie bis 7. Juni 2026 umsetzen sollen; ein Gesetz fehlt noch. Prüfen Sie trotzdem jetzt Stellenbeschreibungen, Einstufungen, Zulagen, Prämien und Gehaltsentscheidungen. Sind die Kriterien einheitlich, geschlechtsneutral und nachvollziehbar dokumentiert?
Wer früh handelt, erspart sich spätere Nachbesserungen. Klare Vergütungsregelungen erleichtern außerdem Gehaltsentscheidungen, stärken das Vertrauen im Team und helfen im Wettbewerb um Fachkräfte.
| Anzahl Beschäftigte | erstmalige Meldung | Intervall |
| ab 250 | 7. Juni 2027 | jährlich |
| 150 – 249 | 7. Juni 2027 | alle 3 Jahre |
| 100 – 149 | 7. Juni 2031 | alle 3 Jahre |
| unter 100 | keine Meldepflicht | – |