Finanzen
20. Mai 2021

Härtefall-Fonds Verlängerung

Der Härtefall-Fonds für Corona geplagte Unternehmen wurde nochmal erhöht und verlängert.

  • Verlängerung bis 15.06.2021: Insgesamt sind Anträge für max. 15 Betrachtungszeiträume möglich. Ein Betrachtungszeitraum ist jeweils vom 16. eines Monats bis 15. des Folgemonats. Letzter Betrachtungszeitraum ist 16.05. bis 15.06.2021.
  • Anträge können bis 31.07.2021 gestellt werden.
  • Pro Betrachtungszeitraum gibt es einen Zusatzbonus von 100 €. Die Auszahlung erfolgt ab Juni automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen.
  • Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt daher 39.000 € (2.000 € Härtefall-Förderung, 500 € Comeback-Bonus plus 100 € Zusatzbonus pro Betrachtungszeitraum).
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen bis Oktober 2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Ein Sanierungsverfahren nach Insolvenzordnung ist kein Ausschlussgrund mehr.
  • Kontoverbindungen in EU- oder EWR-Ländern sind nun möglich.
  • Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige, unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss.
  • Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
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