Finanzen
1. Oktober 2021

Vereine: Statuten für Videokonferenz anpassen

Coronabedingt konnten Vereine weder Vorstandssitzungen noch Generalversammlungen physisch abhalten. Eine Abhaltung als Videokonferenz war nicht möglich, weil entsprechende Regelungen in den Statuten fehlen.

Diese sind daher bei der nächsten Generalversammlung anzupassen, damit Sitzungen und Versammlungen auch virtuell abgehalten werden können. Die Teilnahme muss akustisch und optisch möglich sein. Weiters muss es jedem Teilnehmer möglich sein, sich zu Wort zu melden und an Abstimmungen teilzunehmen.

impuls plus*

Aktuelle Themen