International
15. März 2022

Was ist neu bei den Verrechnungspreisrichtlinien 2021?

Die Vorschriften für Verrechnungspreise innerhalb von Konzernen sollen sicherstellen, dass die Besteuerung dort stattfindet, wo die Wertschöpfung entsteht.

Zuletzt war dieses Thema in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 geregelt. Nun wurden diese überarbeitet, aktualisiert und die Rechtsprechung der letzten zehn Jahre integriert.

Zentrales Thema ist die Höhe der Preise innerhalb des Konzerns – halten die Preise einem Fremdvergleich stand? Um dies sicherzustellen, gibt es mehrere zugelassene Verfahren. Eine Neuerung gibt es bei der Brandbreite der verbreiteten „cost +“ Methode: Bisher wurde für Routinedienstleistungen eine Marge von 5 bis 15 % akzeptiert, in den neuen Richtlinien geht man ab 1.1.2022 von 3 bis 10 % als fremdüblicher Nettoaufschlag auf die Vollkosten aus.

Der Betriebsstättenbegriff zwischen Stammhaus und Betriebsstätte wurde enger gefasst und die Ergebnisaufteilung folgt dem Grundsatz, dass Betriebsstätten nur eingeschränkt selbständig sind. Dies kann zu Änderungen der Betriebstättengewinnzurechnung führen.

Ein besonderer Fokus ist im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen immer auf die Dokumentation zu legen. Die neuen Richtlinien sehen hier nämlich erhöhte Anforderungen vor. Dies gilt auch bei kleineren Unternehmen mit einem Konzernumsatz unter 50 Mio. €, angelehnt an das Local File.

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