Termine
18. März 2019

30. April bzw. 30. Juni: Steuererklärungen 2018

Wer über keinen Internetzugang verfügt, muss die Steuerformulare 2018 (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) bis 30. April 2019 abgeben. Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline haben Sie bis 30. Juni 2019 Zeit. Für Klienten von Steuerberatern gelten aufgrund einer Quotenvereinbarung mit der Finanz noch längere Fristen.

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