Sozialversicherung
10. März 2020

Aus SVA und SVB wird SVS

Schon die Vorgängerregierung hat es auf Schiene gebracht. Seit 1. Jänner 2020 gilt: Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) umfasst nunmehr auch die Bauern. Sie betreut damit rund 1,2 Millionen Versicherte.

Für die gewerblich Versicherten ändert sich dadurch zunächst praktisch nichts. Sehr wohl aber gibt es deutliche Auswirkungen für die Bauern. Sie können nunmehr auch von den Angeboten der gewerblich Selbständigen profitieren. So können sie etwa den Gesundheitshunderter für Bewegungs-, Mental- oder Ernährungsprogramme nutzen. Weiters stehen ihnen auch die verschiedenen Aktionen für Kinder, Jugendliche und Senioren offen. So etwa die Vorsorge-,
Ernährungs- oder No Smoking-Camps, der Gesundheitscheck Junior sowie Gesundheitsangebote für Kinder und Jugendliche im Bereich Logopädie, Übergewicht, Atemwege, Haut und Legasthenie. Auch Gesundheitswochen und Vorträge für Senioren sind im Programm. Die österreichweit neun Gesundheitszentren (z.B. Klinikum am Kurpark Baden, Klinikum Bad Gastein, HerzReha Bad Ischl) stehen nunmehr allen Versicherten zur Verfügung.

Halber Selbstbehalt

Das Programm „Selbständig Gesund“, das eine Halbierung des Selbstbehaltes von 20 % auf 10 % ermöglicht, ist aber vorerst nur für Gewerbetreibende und Neue Selbständige verfügbar. Angedacht ist im Übrigen, den Selbstbehalt nochmals auf 5 % zu halbieren.

Die Wiener Wirtschaftskammer übernimmt überdies für ihre Mitglieder den Selbstbehalt bei der Sozialversicherung der Selbständigen. Voraussetzung ist, dass der SVS-Versicherte am Programm „Selbständig Gesund“ teilnimmt und dadurch nur den halben Selbstbehalt von 10 % zahlt. Diese verbleibenden 10 % für Arzt- und Zahnarztbesuche erstattet die Wiener Wirtschaftskammer. Selbständige ohne Mitgliedschaft bei der Wiener Wirtschaftskammer gehen leider leer aus. Dazu zählen Neue Selbständige, Freiberufler und Mitglieder in anderen Bundesländern. Man kann nur hoffen, dass dieses Modell zukünftig allen in der SVS Versicherten österreichweit zugute kommt.

Senkung Beiträge und sonstige Änderungen

Abseits von der Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten gibt es ab Jahresbeginn eine erfreuliche Neuerung: Der Krankenversicherungsbeitrag wurde von 7,65 auf 6,8 % gesenkt.

Der Zugang über die Website www.svs.at für die Beitragsübersicht, Einreichungen und Bewilligungen mittels Handysignatur bleibt aufrecht.

Die Unfallversicherung für Gewerbetreibende und Neue Selbständige wandert von der AUVA zur SVS. An den Leistungen ändert sich dadurch nichts.

Die SVS bewirbt die Strukturreform mit einer Steigerung der Effizienz und der Bündelung aller Leistungen in einer Hand („One-Stop-Shop“). Sie verspricht unter anderem in allen Bundesländern Vor-Ort-Service-Center mit Kundenzonen einzurichten, die bei Gesundheits-, Unfallversicherungs-, Pensions- und Pflegegeldfragen beraten. Sie will maßgeschneiderte Lösungen anbieten, wie beispielsweise die Vor-Ort-Identifizierung von Risiken im Betrieb durch Sicherheits- und Gesundheitsberater. Wollen wir hoffen, dass den schönen Worten auch die Taten folgen.

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