
Steuerliche Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträge können von Gewerbetreibenden und Selbstständigen pauschal ermittelt werden. Dies spart Steuern und reduziert Verwaltungsaufwand. Die Sätze und Umsatzgrenzen wurden 2025 angehoben.
Die relevante Umsatzgrenze steigt sukzessive von 220.000 auf 420.000 € pro Jahr. Dadurch können deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer die Basispauschalierung beanspruchen.
Der Satz für Betriebsausgaben steigt von 12 auf 15 %, jener für bestimmte Tätigkeiten wie etwa für Geschäftsführer bleibt mit 6 % unverändert. Auch am Vorsteuer-Prozentsatz von 1,8 % ändert sich nichts. Eine Übersicht gibt unsere Tabelle:
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bis 2024 |
2025 |
ab 2026 |
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Umsatzgrenze Vorjahresumsatz |
220.000 € |
320.000 € |
420.000 € |
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Betriebsausgabenpauschalierung (ESt) |
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allgemein |
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pauschale Betriebsausgaben (in %) |
12,0 % |
13,5 % |
15,0 % |
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pauschale Betriebsausgaben (max. €) |
26.400 € |
43.200 € |
63.000 € |
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für bestimmte Tätigkeiten (z.B. schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende oder |
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pauschale Betriebsausgaben (in %) |
6 % |
6 % |
6 % |
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pauschale Betriebsausgaben (max. €) |
13.200 € |
19.200 € |
25.200 € |
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Vorsteuerpauschalierung (USt) |
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pauschale Vorsteuern (in %) |
1,8 % |
1,8 % |
1,8 % |
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pauschale Vorsteuern (max. €) |
3.960 € |
5.760 € |
7.560 € |