Termine
23. September 2019

Beschäftigungsbonus – Achtung Frist

Wer einen Vertrag für den Beschäftigungsbonus bekommen hat, darf die Frist für die Abrechnung der einzelnen Tranchen nicht vergessen. Das jeweilige Förderjahr läuft ab der Einreichung des Antrags. Die Abrechnung ist jeweils nach einem vollen Jahr zu stellen. Dafür hat man drei Monate Zeit. Die genauen Abrechnungsfristen finden Sie im Vertrag.

Tipp: Fristen eintragen, auch wenn die AWS ein jährliches Erinnerungsmail versprochen hat.

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