Fiskurios
6. Dezember 2021

Bonsai-Betreuung als freier Dienstvertrag

Mit einem spannenden Thema hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Mai befasst: Es ging um die Pflege von Bonsai-bäumen und Freiland-Jungpflan-zen mit einer monatlichen Pauschale von 500 €. Es wurden weder Arbeitsort, noch Arbeitszeit oder Vertretungsmöglichkeit vereinbart. Für die Österreichische Gesundheitskasse lag somit ein echtes Dienstverhältnis vor. Das BVwG hat das freie Dienstverhältnis jedoch anerkannt, da im Vertrag die für einen echten Dienstvertrag typischen Regelungen von Arbeitsort und Arbeitszeit fehlten. Auch die Judikatur zu „einfachen manuellen Tätigkeiten“ war für das BVwG aufgrund der Komplexität der Bonsais und des daher notwendigen Fachwissens nicht anwendbar.

impuls plus*

Aktuelle Themen