Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können seit Juli 2024 private Mitarbeiter-Fahrten im Rahmen von Carsharing mit bis zu 200 € pro Jahr abgabenfrei sponsern. Voraussetzung ist zum einen, dass E-Fahrzeuge wie E-Autos, E-Bikes, E-Motorräder oder E-Scooter benutzt werden und zum anderen, dass die Unterstützung entweder direkt an den Carsharing-Betreiber oder mittels Gutschein geleistet wird. Unser Tipp daher: Dokumentieren Sie die Voraussetzungen, damit Sie bei einer Lohnabgabenprüfung keine bösen Überraschungen erleben.