Umsatzsteuer
15. März 2022

Dienstfahrräder: Was ist zu beachten?

Dienstfahrräder berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie zu 10 % unternehmerisch genutzt werden – das inkludiert auch eine Privat-nutzung von Mitarbeitern.

Vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen

Das Finanzministerium hat unlängst klargestellt: Kauft ein voll vorsteuerabzugsberechtigter Arbeitgeber ein E-Bike und dürfen seine Mitarbeiter dieses auch privat nutzen, so stellt dieses Zurverfügungstellen eine unternehmerische Nutzung dar. Die beim Kauf enthaltende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Der Sachbezug für den Arbeitnehmer beträgt laut Sachbezugswerteverordnung null. Fazit: keine Lohnsteuer, keine Umsatzsteuer trotz Vorsteuerabzug. Das gilt für die Nutzung als zusätzlicher Bonus, als Gehaltsumwandlung sowie für ein Poolrad, das von mehreren Mitarbeitern genutzt werden kann.

Unecht befreites Unternehmen

Kleinunternehmer, Ärzte oder andere unecht befreite Unternehmer können ihren Mitarbeiten ebenfalls ein E-Bike zur Privatnutzung zur Verfügung stellen. Für den Anteil des Sachbezugs steht ihnen sogar der Vorsteuerabzug zu. Der Sachbezug ist auch hier aufgrund der Sachbezugswerteverordnung null. Wichtig: In diesem Fall muss man aufzeichnen, zu wieviel Prozent das E-Bike für dienstliche und zu wieviel Prozent für private Zwecke der Mitarbeiter genutzt wird.

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