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Finanzen
21. September 2020

Einlagensicherung und Anleger­entschädigung

Durch die Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg sind die Sicherungseinrichtungen für viele Gläubiger eine große Hoffnung, ihre Bankguthaben und Spareinlagen zu retten.

Einlagensicherung Austria GmbH

Alle österreichischen Banken mit Ausnahme der Erste Bank und Sparkassen sichern seit 1.1.2019 ihre Einlagen in einem eigenen Einlagensicherungsfonds ab. Dieser ist mit 500 Mio. € gestartet. Das sind rund 0,31% der gesicherten Einlagen. Bis 2024 muss der einbezahlte Betrag den Zielwert von 0,8% erreichen. Der Einlagensicherungsfonds ist bei der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt, die Finanzmarktaufsicht übernimmt die Kontrolle. Die Erste Bank und Sparkassen bleiben in ihrem bisherigen Sicherungssystem.

Einlagensicherung: 100.000-Euro-Grenze

Bis zu 100.000 € pro Person und Bank sind gesichert. Diese Grenze gilt auch für juristische Personen wie GmbHs oder Vereine. In bestimmten Fällen – etwa wenn die Einlage aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie stammt – erhöht sich der gesicherte Betrag auf 500.000 € pro Kunde und Bank für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Gutschrift auf dem Konto.

Gemeinschaftskonto

Gibt es ein Gemeinschaftskonto oder ein Gemeinschaftssparbuch, das jeweils auf mehrere Namen lautet, dann gilt die Maximalgrenze von 100.000 € pro legitimiertem Kontoinhaber. Achtung: Ausschlaggebend sind die Kontoinhaber, die bloße Zeichnungsberechtigung reicht nicht. Eine GmbH gilt immer als eine (juristische) Person.

Wertpapiere in einem Depot

Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen, werden von der Bank grundsätzlich nur verwahrt. Sie verbleiben im Eigentum des Anlegers und sind daher jederzeit auf ein anderes Depot übertragbar. Auch im Insolvenzfall hat der Kunde ein Aussonderungsrecht und die Wertpapiere sind auf ein anderes Depot zu übertragen.

Anlegerentschädigung – bis maximal 20.000 

Die Anlegerentschädigung für Wertpapiere bis maximal 20.000 € kommt nur zum Tragen, wenn die Wertpapiere nicht mehr vorhanden sind – etwa durch betrügerische Handlungen seitens der Bank oder der Wertpapierfirma. Sie deckt daher nicht das Konkursrisiko des Unternehmens, das zum Beispiel eine Anleihe begeben hat.

Guthaben aus Bausparverträgen und Fondssparen

Auch die Bausparkassen und Fondsgesellschaften sind eigene (Spezial-)
Kreditinstitute und somit Mitglieder bei gesetzlichen Sicherungseinrichtungen. Wenn der Bausparvertrag daher direkt mit der jeweiligen Bausparkasse abgeschlossen ist, gilt auch hier die maximale Einlagensicherung.

Tipp: Nicht alle Schätze in eine Truhe legen! Wer Spareinlagen über 100.000 € besitzt, sollte diese auf mehrere Banken aufteilen, damit die Grenze von 100.000 € pro Kunde und Bank nicht überschritten wird. Sie haben damit auch mehrere Zugänge zu barem Geld.

Apropos bares Geld: Geld, welches in einem Banktresor verwahrt wird, steht jedenfalls im Eigentum des Sparers. Hier ist bei Unternehmern darauf zu achten, dass der Bestandsnachweis für die Finanz gut geführt wird (Fotos, Bestandsprotokolle mit Unterschriften von Zeugen). Und zur Sicherheit sollte eine Versicherung abgeschlossen werden.

Weitere Infos:
www.einlagensicherung.at

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