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15. Juni 2020

Essens-Bons – steuerfreie Beträge erhöht

Essensgutscheine werden steuerlich weiter vergünstigt. Die derzeitige steuerfreie Höchstgrenze soll von 4,40 € je Mitarbeiter und Arbeitstag auf 8,00 € (zum Konsum im Gasthaus) und von 1,10 € auf 2,00 € (für Lebensmittelgeschäfte) erhöht werden. Der erhöhte Steuerfreibetrag für vom Arbeitgeber bezahlte und den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Essensgutscheine soll ab 1. Juli 2020 gelten.

Achtung: Werden Gutscheine kumuliert eingelöst, droht der Entfall der Abgabenfreiheit für den Arbeitnehmer!

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