Finanzen
1. Oktober 2021

Härtefall-Fonds 3

Der Härtefallfond für Selbständige, die von der Coronapandemie betroffen sind, geht in die Phase 3. Die Beantragung ist seit 2.8.2021 bis 31.10.2021 für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend möglich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die laufenden Kosten nicht gedeckt werden können, ein Umsatzeinbruch von mind. 50% oder ein behördliches Betretungsverbot vorliegen. Achtung: Fordern Sie rechtzeitig eine persönliche Handysignatur an, da diese für die Antragstellung notwendig ist!

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