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Familie
13. März 2024

In der Pension noch arbeiten – lohnt sich das?

Wer die Pension aufschiebt, erhält zukünftig einen Pensionsbonus und wer trotz Pensionsgenuss arbeitet, zahlt keine oder verminderte Pensionsbeiträge.

Bonus für Pensionsaufschub

Wer die Alterspension aufschiebt, bekommt für maximal drei Jahre einen Pensionsbonus von 5,1 % (bis 2023 waren es 4,2 %). Damit kann die Pension um bis zu 15,3 % gesteigert werden. Zusätzlich kommt die Steigerung aufgrund der Pensionsbeiträge fürs Weiterarbeiten hinzu, die mit 50 % vom Bund getragen werden.

Zum Pensionsantritt erhält man zwar eine deutlich höhere Pension, man verzichtet aber in den Aufschubjahren auf die Pension. Ob sich das auszahlt, hängt vom Stand des Pensionskontos und dem Einkommen beim Weiterarbeiten ab.

Bonus für Nebenverdienst

Wer neben der Alterspension über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 € monatlich (Wert 2024) dazuverdient, zahlt bis zur doppelten Grenze keine Beiträge zur Pensionsversicherung.

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie Selbständige sparen 10,25 % vom Bruttogehalt (maximal 106,28 € monatlich). Selbständige erhalten die Beitragsgutschrift 2024 mit der Vorschreibung für das 3. Quartal.

Die Pensionserhöhung aufgrund der einbezahlten Beiträge fällt allerdings sehr mager aus und dient nicht als Motivator zum Nebenverdienst.

Geringfügig dazuverdienen

Wer zur Regelpension bis zu 518,44 € (Wert 2024) pro Monat dazuverdient, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge.

Steuernachzahlung

Diese ergibt sich, weil alle Bezüge zusammengerechnet und nach Tarif versteuert werden.

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