Familie
18. März 2019

Indexierung der Familienabsetzbeträge

Für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten, wurden der heuer eingeführte Familienbonus Plus samt Kindermehrbetrag per Verordnung indexiert. Das bedeutet, es erfolgt eine Anpassung an das Preisniveau des jeweiligen Staates. Davon betroffen sind auch die Familienbeihilfe, der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag.

Aufgrund der Indexierung ergibt sich, dass die genannten Vergünstigungen bei manchen Ländern zu höheren Beträgen, bei zahlreichen Ländern jedoch zu wesentlich niedrigeren Auszahlungen führen. Während bekanntermaßen der Familienbonus Plus für im Inland lebende Kinder unter 18 Jahren pro Jahr maximal 1.500 € beträgt, beläuft er sich z.B. für ständig in Dänemark lebende Kinder auf 1.989 €, während für Kinder in der Slowakei nur 962 €, für Kinder in Rumänien gar nur 740 € gewährt werden.

Auch der Kindermehrbetrag, welcher für Geringverdiener eingeführt wurde, die mangels Steuerpflicht den Familienbonus Plus nicht beanspruchen können, kann deutlich höher oder in vielen Fällen deutlich geringer ausfallen. Generell beträgt er 250 € pro Jahr und Kind, für Kinder in Polen etwa fällt er mit 126,25 € schon sehr mager aus. Die massiven europarechtlichen Bedenken (unter anderem des Rechnungshofes) wurden nicht beachtet, sodass wohl erst der Europäische Gerichtshof endgültig darüber befinden wird, ob die Indexierung rechtlich hält oder nicht. Wir halten Sie am Laufenden.

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