Fiskurios
30. November 2020

Kein Recht auf Essensbons nach Pensionierung

Ein Pensionist wollte von seinem ehemaligen Dienstgeber weiterhin Essensbons. Er hatte diese 45 Jahre lang im Unternehmen erhalten und klagte nun, weil die Ausgabe von Essensbons aufgrund betrieblicher Übung Inhalt seines Dienstvertrages geworden sei. Der OGH entschied über die Klage endgültig: Der Zweck der Essensbons im aufrechten Dienstverhältnis liegt in der arbeitsökonomischen Essensversorgung der Mitarbeiter und der Verringerung ihres höheren finanziellen Aufwands für arbeitsbedingt außer Haus konsumierte Mahlzeiten.  Dieser Zweck geht jedoch bei pensionierten Arbeitnehmern verloren. Außerdem kann eine freiwillige Sozialleistung nicht als vertraglich geschuldete Gegenleistung für die Arbeitsleistung aufgefasst werden.

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