Jungunternehmer
2. Dezember 2019

Soll ich mein Einzelunternehmen ins Firmenbuch eintragen?

Als nicht bilanzierungspflichtiger Einzelunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen zu lassen.

Diese freiwillige Eintragung bietet im Wesentlichen folgende Vorteile:

Während der nicht protokollierte Unternehmer zur Bezeichnung der Betriebsstätte seinen Familiennamen zusammen mit einem ausgeschriebenen Vornamen angeben muss, kann bei Firmenbucheintragung für den Firmennamen jede Bezeichnung gewählt werden, solange diese nicht für die Geschäftstätigkeit irreführend ist. Der Firmenwortlaut muss allerdings um den Zusatz „eingetragene Unternehmerin“/“eingetragener Unternehmer“ oder „e.U.“  erweitert werden.

Der ins Firmenbuch eingetragene Firmenname kann von keinem anderen Unternehmen verwendet werden.

Durch eine Eintragung wird die Transparenz des Unternehmens erhöht. Das kann eventuell für geschäftliche Auslandsbeziehungen oder auch Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erforderlich sein.

Für die Beantragung der Firmenbucheintragung ist unter anderem eine beglaubigte Unterschrift des Einzelunternehmers notwendig.

Die Kosten der Eintragung liegen derzeit abhängig von einer etwaig in Anspruch genommenen Gründungsförderung zwischen 50 € und 150 €.

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