Übt jemand gleichzeitig mehrere sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten aus, kommt es zur Mehrfachversicherung. Dabei fallen Beiträge für jeden Job an. Abhilfe schaffen die Differenzvorschreibung und die Beitragserstattung.
Das Grundprinzip ist folgendes: Es fallen Beiträge für alle sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten an bis in Summe die Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) von 73.080 € pro Jahr (Wert 2019) erreicht wird.
Beitragserstattung
Übersteigt man die HBGL, dann erhält man die zu viel bezahlten Beiträge zurück. Das geht bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) automatisch. Bei zwei Dienstverhältnissen nach ASVG muss man einen Antrag innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des betroffenen Jahres stellen. Dabei werden folgende Beiträge vom Überschreitungsbetrag nach ASVG erstattet:
Differenzvorschreibung
Wer sowohl unselbständig als auch selbständig arbeitet, kann eine Differenzvorschreibung bei der SVA oder SVB (Bauern) beantragen. Dann werden die Beiträge bereits bis zur HBGL reduziert vorgeschrieben. Beamte und Pensionisten können nur in der KV eine Differenzvorschreibung beantragen, weil diese nicht PV-pflichtversichert sind.
Geringfügigkeit
Wer ein geringfügiges Dienstverhältnis hat und nebenbei unselbständig arbeitet, muss bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die SV-Beiträge nachzahlen. Dazu schickt die Krankenkasse im Folgejahr eine Abrechnung mit Zahlungsaufforderung. Arbeitet man selbständig neben einem geringfügigen Dienstverhältnis, kommt es zu keiner nachträglichen Beitragsvorschreibung.
Beschäftigung 1 | Beschäftigung 2 | Auswirkung bei Überschreiten der HBGL |
ASVG-Dienstverhältnis | ASVG-Dienstverhältnis | Rückerstattungsantrag PV, KV, ALV |
Pensionist PVA | ASVG-Dienstverhältnis | Rückerstattungsantrag nur KV |
ASVG-Dienstverhältnis | GSVG selbständig | Differenzvorschreibung PV, KV, sonst Rückerstattung |
Beamter bzw. Beamtenpensionist B-KUVG, Pensionist PVA | GSVG selbständig | Differenzvorschreibung nur KV, sonst Rückerstattung |
In der Tabelle finden Sie Klassiker der Mehrfachversicherung für Beschäftigungen jeweils über der Gering-fügigkeitsgrenze.