Immobilien
10. März 2020

Meldepflicht Online-Plattformen

Plattform-Betreiber wie Airbnb sind verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Umsätze zu führen und diese dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Über einem Jahresumsatz von 1 Mio. € müssen die Daten automatisch übermittelt werden, darunter nur auf Verlangen des Finanzamtes.

Hinweis: Die Meldeverpflichtung kann insbesondere bei Gelegenheitsvermietern zur Entdeckung von bisher nicht gemeldeten Einkünften führen. Sollten derartige Einkünfte vorliegen, wäre jetzt noch Zeit für eine Selbstanzeige.

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