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Finanzen
21. Juni 2022

Pauschale Corona-Entschädigung bei Quarantäne für Selbständige

Muss der Unternehmer selbst in Quarantäne, kann ein Antrag auf Verdienstentgang nach Epidemiegesetz gestellt werden. Dieser ist eine Wissenschaft für sich. Seit April 2022 gibt es nun Erleichterungen für Kleinunternehmer. Diese können für jeden Tag der Absonderung pauschal 86 € Entschädigung beantragen, ohne Bestätigung durch einen Steuerberater.

Frist beachten: Längstens drei Monate ab Aufhebung der Quarantäne kann der Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.

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