Steuern
23. September 2019

SEPA-Lastschrift für ESt-Vorauszahlung

Wer seine Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht mehr überweisen möchte, kann seit Anfang Juli ein SEPA­-Lastschriftmandat erteilen. Dazu kann man entweder ein Online-Formular ausfüllen und unterschrieben ans Finanzamt schicken oder man füllt ein Formular in FinanzOnline aus. Das Formular kann nur der Steuerpflichtige selbst ausfüllen; wir als Steuerberater können ein Finanzamts-Lastschriftmandat nicht für unsere Klienten einrichten. 

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