Am Jahresende steigt die Spendenfreudigkeit. Die Liste der begünstigten Einrichtungen wurde 2024 stark erweitert. Damit die Spenden steuerlich abgesetzt werden können, prüfen Sie am besten, ob der gewünschte Spendenempfänger gelistet ist und vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum laut Meldezettel anzugeben.
https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp