Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor: Geringfügig Beschäftigte können pro Monat 446,81 € verdienen. Ab 5.220 € pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung 6.090,00 € (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge. Niedrigverdiener zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Mit Juli 2018 wurden die Grenzen für die verringerten Beiträge um einiges angehoben. Dadurch kommen mehr Niedrigverdiener in den Genuss der Begünstigung. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bleiben trotzdem bestehen:
Bruttobezug |
Beitrag |
bis 1.681 € |
0 % |
1.682 bis 1.834 € |
1 % |
1.835 bis 1.987 € |
2 % |
über 1.987 € |
3 % |