Sozialversicherung
12. Juni 2019

SVA: wie stelle ich Anträge richtig?

Die SVA hat kürzlich präzisiert, wie elektronisch übermittelte Anbringen gestaltet sein müssen. Demnach werden z.B. komprimierte Dateien (etwa Zip-Dateien) nicht angenommen und gelten somit als nicht eingelangt. Auch ein Passwortschutz ist unzulässig. Schließlich dürfen E-Mails inklusive Anhänge nicht größer als 10 MB sein und die Anhänge müssen in einem „dem Stand der Technik entsprechenden Dateiformat“ (also z.B. JPEG, GIF, PNG, TXT, DOC, PDF, XML uam) abgefasst sein.

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