Umsatzsteuer
16. März 2021

Tanktourismus: kein Vorsteuerabzug

Seit 15.1.2021 gibt es für Kraftfahrer aus dem Drittland, die nur des Tankens wegen nach Österreich fahren, keine Möglichkeit zur Vorsteuerrückerstattung. Bislang konnten Drittlandsfrächter, die in Österreich bezahlte Umsatzsteuer im Zuge der Vorsteuererstattung rückfordern. Nunmehr sind die Vorsteuerbeträge, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen, von der Erstattung ausgeschlossen. Sie müssen damit die vollen 20% Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel bezahlen. Die Regierung sieht in dieser Maßnahme einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz.

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