Die Liebhabereiverordnung gibt vor, wie lange Vermieterinnen und Vermieter in der Verlustzone bleiben dürften ohne die steuerliche Anerkennung zu verlieren. Diese Zeiträume wurden erfreulicherweise verlängert.
Beginn Prognosezeitraum |
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bis 2023 |
ab 2024 |
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Kleine Vermietung (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnung etc.) |
20 Jahre |
25 Jahre |
Große Vermietung (Zinshaus etc.) |
25 Jahre |
30 Jahre |
mit Vorbereitungs- bzw. Bauphase |
Verlängerung um maximal drei Jahre |