Immobilien
18. Juni 2024

Vermietung: Prognosezeitraum verlängert

Die Liebhabereiverordnung gibt vor, wie lange Vermieterinnen und Vermieter in der Verlustzone bleiben dürften ohne die steuerliche Anerkennung zu verlieren. Diese Zeiträume wurden erfreulicherweise verlängert.

 

Beginn

Prognosezeitraum

bis 2023

ab 2024

Kleine Vermietung (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnung etc.)

20

Jahre

25

Jahre

Große Vermietung (Zinshaus etc.)

25

Jahre

30

Jahre

mit Vorbereitungs- bzw. Bauphase

Verlängerung um maximal drei Jahre

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