Umsatzsteuer
12. Juni 2019

Vorsteuern 2018 aus dem Ausland holen

Bis 30. Juni ist nun noch Zeit, Anträge auf Rückerstattung von Vorsteuern aus Drittländern (etwa Schweiz, Norwegen) zu stellen. Solche Anträge müssen inklusive der Originalbelege bis Ende Juni bei der ausländischen Steuerbehörde einlangen. Außerdem ist eine vom österreichischen Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beizubringen. Für Rückerstattungen innerhalb der EU ist noch bis 30. September Zeit. Die Anträge müssen über Finanz-Online erfolgen. Belege sind nur in bestimmten Fällen zu übermitteln.

Sonderfall Großbritannien: Die Rückerstattung ist derzeit noch problemlos möglich. Ein harter Brexit kann aber die Rückzahlung gefährden, deshalb sollte man rasch über Finanz-Online einreichen.

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