Steuern
1. Oktober 2021

Wie lange schreibt man Computer ab?

Computer sind in Österreich weiterhin auf drei Jahre abzuschreiben. In Deutschland gilt seit 2021 eine einjährige Nutzungsdauer.

Im Einkommensteuergesetz sind für bestimmte Wirtschaftsgüter, wie etwa Gebäude und PKW konkrete Abschreibungssätze und Nutzungsdauern festgelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800€) können im Jahr der Bezahlung sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.

Sofern eine Nutzungsdauer in österreichischen Gesetzen nicht vorgegeben ist, gilt:

Für Baugeräte kann die Nutzungsdauer aus der Baugeräteliste abgeleitet werden. Für Energieversorgungsunternehmen gibt es spezielle Afa-Tabellen.

Die Nutzungsdauer von allen anderen Wirtschaftsgütern ist unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit bestmöglich zu schätzen. Als Hilfsmittel darf man die deutschen amtlichen Afa-Tabellen heranziehen.

Das deutsche Finanzministerium hat in einem Schreiben vom 26.2.2021 die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software aufgrund des raschen technischen Fortschritts auf ein Jahr herabgesetzt. Die österreichische Finanz hat in den Einkommensteuer-Richtlinien klargestellt, dass die deutsche Regelung in Österreich nicht gilt. Damit ist weiterhin im Regelfall auf drei Jahre abzuschreiben. Falls die Kosten nicht mehr als 800€ ausmachen, kann sofort im Jahr der Bezahlung abgeschrieben werden.

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