Immobilien
15. März 2023

Zustellung an Hausverwalter

Vorsicht bei standardisierten Hausverwaltungsvollmachten

Bei Hausgemeinschaften ist es üblich und notwendig, der Immobilienverwaltung eine Vollmacht zu erteilen. Vorsicht ist geboten, falls diese Vollmacht auch die Zustellung der Post vom Finanzamt beinhaltet. Nimmt der Immobilienverwalter etwa einen falschen Steuerbescheid entgegen und reagiert nicht, wird der Bescheid rechtskräftig, ohne dass der Steuerpflichtige selbst oder der Steuerberater zeitgerecht einschreiten können.

impuls plus*

Aktuelle Themen